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- Was ist eine Genossenschaft?
- Warum die Genossenschaft als Rechtsform?
- In welcher Form kann man sich an der Genossenschaft beteiligen?
- Welche Risiken hat eine Beteiligung an der Genossenschaft?
Was ist eine Genossenschaft?
Die Genossenschaft ist eine kooperative Unternehmensform. Im Unterschied zu einer AG oder einer GmbH sind Genossenschaften nicht verpflichtet, Gewinne zu erzielen. Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer, Investoren und Nutznießer der Genossenschaft. Sie schließen sich zusammen, um ein gemeinsames Ziel durch das Zusammenlegen von Kapital leichter zu erreichen – und können selbst von diesem Geldeinsatz profitieren. Weitere Informationen beim Genossenschaftsverband, www.genossenschaftsverband.de.
Warum die Genossenschaft als Rechtsform?
Wir haben die Genossenschaft gewählt, weil sie die demokratischste aller Rechtsformen ist und unserem Verständnis von verantwortlichem Unternehmertum ideal entspricht. An der Genossenschaft kann sich jeder beteiligen, hat aber nur eine Stimme bei Entscheidungen, egal, wie viel Kapital er einbringt. Wenige Großinvestoren können also nicht über den Kurs des Unternehmens bestimmen. Zudem steht hinter einer Genossenschaft immer mehr als Gewinnstreben – in unserem Fall der Wunsch, die Energiewende lokal mitzugestalten. Im Unterschied zu einer Aktie oder einer Anleihe tätigen Sie bei uns ein sicht- und greifbares Investment. Ihnen gehört quasi ein Teil eines Windrads, über dessen Zustand Sie auch noch viel besser informiert sind als Sie es etwa als Konzernaktionär wären. Und nur in der Genossenschaft gelingt es, zielgerichtet Menschen aus einer Region für ein großes gemeinsames Ziel zusammenzubringen.
In welcher Form kann man sich an der Genossenschaft beteiligen?
Beteiligung als Genosse
Die Satzung der Wäller Energiegenossenschaft sieht vor, dass ein Genossenschaftsanteil von mind. 1.000,00 Euro gezeichnet werden muss. Jeder Genosse muss mind. einen Anteil, kann aber auch mehrere Anteile zeichnen. Mit diesen Anteilen beteiligt sich der Genosse an der Gesellschaft. Das eingezahlte Geld, der Genossenschaftsanteil, gehört zum Haftkapital und kann im schlimmsten Fall, der Insolvenz, auch verloren gehen.
Dividende aus der Beteiligung als Genosse
Sobald die Genossenschaft Gewinne erzielt und die im Vorhinein entstandenen Verluste damit verrechnet wurden, somit ein Überhang besteht, können Dividenden an die Genossen ausgezahlt werden. Das Modell ist gleich dem Modell der Dividenden der Genossenschaftsbanken. Der Genosse ist verpflichtet diese Dividende im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Diese Dividenden können mit noch vorhandenen Sparer-Pauschbeträgen verrechnet werden, so dass keine Steuer zu entrichten ist. Im Übrigen ist die Genossenschaft verpflichtet, von der Dividenden im Rahmen der Auszahlung 25 % Kapitalertragssteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Diese einbehaltene Steuer wird dem Genossen als Steuervorauszahlung angerechnet. Die Steuerbelastung beträgt maximal 25% Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Beteiligung mit einem Darlehen an der Genossenschaft
Damit die Genossenschaft ihre Eigenkapitalquote gegenüber Banken vorzeigen kann, hat man im Rahmen der Gründung in die Satzung aufgenommen, dass Genossen auch Darlehen an die Gesellschaft gewähren können. Diese Darlehen werden mit einem Zinssatz, der üblich sein muss, verzinst, so dass auch dort für den Genossen Zinsen anfallen. Diese Zinszahlungen hat der Genosse im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung ebenfalls bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erklären. Für diese Zinszahlungen werden keine Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschlag einbehalten. Im Rahmen der persönlichen Steuererklärung des Genossen ist daher die Versteuerung dieser Erträge zu realisieren. Für die Genossenschaft sind die Zinsen Aufwendungen, wodurch sich der steuerpflichtige Gewinn der Genossenschaft reduziert und somit in der Gesamtheit Steuern gespart werden können. Für die Genossen bleibt die Versteuerung, sowohl als Dividende als auch als Zinsen, Einnahmen aus Darlehen gleich. Nach der jetzt vorliegenden Gesetzgebung wird die Besteuerung der Zinsen auf 25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer begrenzt. Dies betrifft Privatpersonen. Bei Unternehmen und Körperschaften ist die Situation eine andere, die in jedem Fall mit dem zuständigen Steuerberater abgesprochen werden sollte.
Welche Risiken hat eine Beteiligung an der Genossenschaft?
Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die natürlich auch Risiken beinhaltet. Die möglichen Risiken einer Beteiligung haben wir auf einer gesonderten Seite Risikohinweise zusammen gefasst, auf die wir hier verweisen möchten.