Risikohinweise

Der Eintritt in eine Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung. Jedes Mitglied der Wäller Energie eG nimmt damit Anteil an zahlreichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken. Deshalb ist es wichtig, sich des Geschäftsmodells bewusst zu sein und so seine persönliche Entscheidung einer Beteiligung zu finden.

Das Geschäftsmodell

Ziel der Wäller Energie eG ist es, die Einlagen der Mitglieder direkt in reale Projekte regenerativer Energieerzeugungsanlagen, wie z.B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen, zu investieren. Dies geschieht in der Regel entweder durch direkten Eigentumserwerb der Anlagen oder durch Unternehmensbeteiligungen an entsprechenden Zweckgesellschaften. Die Projekte und Geschäftspartner werden im Vorhinein umfassend geprüft und Wirt­schaftlichkeitsanalysen unterzogen. Die Erlöse ergeben sich auf Grundlage der garantierten Einspeisevergütung und der prognostizierten bzw. real erzeugten Einspeisemengen. Bei der Projektprüfung werden jeweils Projektrisiken in den Vorschauberechnungen nach guter kaufmännischer Praxis und dem Stand der technischen Bewertungen berücksichtigt.

Im Folgenden werden Hauptrisiken angesprochen, wobei diese Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit beinhalten.

Grundsätzliche finanzielle Risiken

Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in der Höhe seiner Geschäfts­anteile und ist somit auf diese begrenzt. Gemäß unserer Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) ausgeschlossen.

Zur Finanzierung großer Anlagen müssen unter Umständen Nachrangdarlehen entweder direkt an die Banken oder für die Zweckgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Zweckgesellschaften bzw. der Genossenschaft diese Darlehen hinter den Forderungen anderer Gläubiger (z.B. Banken) zurückstehen müssen.

Im ungünstigsten Falle kann es zu einem Totalverlust der Geschäftsanteile kommen.

Ein allgemeines steuerliches Risiko besteht hinsichtlich Gesetzesänderungen, künftiger Änderungen in der Auffassung der Finanzverwaltung und/oder der Rechtsprechung. Es besteht das Risiko, dass sich zukünftige Änderungen auch auf die steuerlichen Rahmenbedingungen der Beteiligung negativ auswirken.

Der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaftstätigkeit hängt im Wesentlichen von der Einspeisevergütung ab. Diese wird wiederum u.a. durch die Sonneneinstrahlung, Umwelt­einflüsse und der technischen Leistungsfähigkeit der Anlagen (Wind- bzw. Sonnenkraft) im Sinne von z.B. Materialermüdung beeinflusst. Die technische Leistungsfähigkeit nimmt mit zunehmender Lebensdauer ab. Es besteht das Risiko, dass der tatsächliche Energieertrag unter den prognostizierten Erwartungen liegt oder, dass die Strommenge aufgrund technischer Probleme nicht abgenommen werden kann. Dies kann mit negativen Folgen auf das wirtschaftliche Ergebnis und damit auf die Auszahlungen an die Darlehensgeber verbunden sein.

Umwelteinflüsse:
Windverhältnisse, Temperatur, Sonneneinstrahlung, Bewölkungsgrad, etc.;
Technische Einflüsse:
Leistungsfähigkeit der Anlagen, verdeckte Mängel, Ausfallzeiten, tatsächliche Nutzungs­dauer, stark abweichende Kostenentwicklung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, etc.

Menschliche Einflüsse

Laut einer Vielzahl statistischer Erhebungen ist der Wille für die sogenannte Energiewende in der Bevölkerung ungebrochen. Gleichwohl gibt es inzwischen zahlreiche Menschen, die dem Bau alternativer Energiegewinnungsanlagen (Windkraft- und Sonnenstromanlagen) skeptisch gegenüberstehen.

Sie haben sich deshalb häufig zu Bürgerinitiativen o.ä. zusammengeschlossen, um den Bau dieser Anlagen zu verhindern. Da Ähnliches für einen Teil der Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden gilt, können diese Aktionen zu einem erheblichen Zeitverzug bzw. zur Unmöglichkeit der Errichtung alternativer Energieanlagen führen, so dass das eigentliche Ziel der Wäller Energiegenossenschaft eG nicht erreicht werden kann. Gerade dieses Risiko muss man sich bei seinem Engagement immer wieder vor Augen führen.

Allgemeiner Hinweis

Vor der Beteiligung an der Genossenschaft und der weiteren Einbringung von finanziellen Mitteln wird die Einholung einer ausführlichen und individuellen Steuer- und Rechtsberatung empfohlen.