Bürgerwind Oberholz

Errichtung eines Bürgerwindparks in der Verbandsgemeinde Hachenburg

Nach der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Hachenburg und der in den vergangenen Monaten hierauf ausgerichteten Begutachtung des Plangebietes aus natur- und artenschutzfachlichen Aspekten, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, im Bereich des Oberholzes (voraussichtlich in den Gemarkungen Alpenrod, Gehlert, Lochum und Steinebach an der Wied) einen Windpark zu realisieren.

Die Räte der vier in diesem Bereich aneinandergrenzenden Ortsgemeinden Alpenrod, Gehlert, Lochum und Steinebach an der Wied haben sich dafür ausgesprochen, ein solches Projekt unter umfassender Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu realisieren und hierbei gleichzeitig die Ziele der Ortsgemeinden gemeinsam zu verfolgen.

Für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Vereinen, Unternehmen etc. sowohl aus den vier Ortsgemeinden, als auch aus der gesamten Region, haben sich die Ortsgemeinden für die Zusammenarbeit mit drei in der Region ansässigen Gesellschaften ausgesprochen.

Es handelt sich hierbei um

und unsere Wäller Energie eG

Wir werden an dieser Stelle, mit zunehmender Projektreife, über nähere Details informieren.

Update 23.02.2015:
Interkommunal getragenes Bürgerenergieprojekt nimmt Fahrt auf

buergerwindpark_oberholz
Ausblick vom Aussichtsturm Alpenrod auf die bereits bestehenden Anlagen

Weitere Informationen hierzu auch hier im Internet und unter www.aeks-energie.de/

Bürgerwindkraft ade? – eines von vielen Beispielen

von Karl-Heinz Groß

Im folgenden Bericht soll ausführlicher dargestellt werden, warum und wie, ein unter Beteiligung von 4 Ortsgemeinden, 3 Bürgerenergiegenossenschaften und 700 Bürgern, geplantes Musterprojekt im Klimaschutz voraussichtlich aufgegeben werden muss. Wie man weiß, ist es leider nur eines von vielen. Wer sich für weitere Details interessiert, kann diese beim Verfasser bekommen.

  1. Veranlassung zur Planung war der Versuch, nachdem die Planung von Windkraft auf einer 534 ha großen Fläche in der VG Hachenburg aufgegeben werde musste, noch einen kleinen Rest ( 25 ha)in den Gemarkungen Alpenrod, Gehlert, Lochum und Steinebach für einen Bürgerwindpark zu entwickeln. Daher wurde, nach umfangreichen Beratungen in allen Gemeinderäten, am 19. 2. 2015 zwischen den 4 Ortsgemeinden und 3 in der ARGE “ Oberholz“ (Gemarkungsteil) zusammenarbeitenden Bürgerenergiegenossenschaften, ein Pachtvertrag abgeschlossen. Gleichzeitig wurde durch Presseveröffentlichungen für die Bürgerbeteiligung geworben. Einschließlich der Mitglieder in den Argepartnern standen rd. 700 Personen hinter dem Projekt. Gleichzeitig wurden mit Schreiben vom 21.3. 2015 die Naturschutzverbände um Unterstützung und Zusammenarbeit gebeten. Eine Antwort gibt es bis heute nicht.
  2. Mit dem Windparkentwickler EAM wurde vertraglich vereinbart, dass dieser auf eigenes Risiko versucht, eine Genehmigung zu erlangen; diese soll dann von der ARGE für mehrere 100 000€ abgekauft werden. Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen ist das Planungsrisiko für Bürgerenergiegesellschaften nicht tragbar, wie auch der weitere Verlauf zeigt.
  3. Am 22.1.2015 fand unter Beteiligung aller zuständigen Behörden in der Kreisverwaltung ( KV) eine sog. Antragskonferenz statt. Hierbei wurde erklärt, dass von den 4 nach dem Flächennutzungsplan der VG noch möglichen Windräder ( WEA), nur noch 2 Aussicht auf Genehmigung haben. Davon musste eine WEA wegen einer Zugroute eines Schwarzstorches zu einem von 4 Nahrungsbiotopen so weit in eine Senke verschoben werden, dass ein Minderertrag von rd. 60 000 €/Jahr entsteht. Die beiden verbleibenden WEA lagen in der Mitte zwischen zwei seit Jahren laufenden Windparks, bestehend aus 5 bzw.4 WEA. Die geplanten Standorte liegen auf Gemeindegrundstücken.
    Es wurde ein 14 Punkte umfassender Forderungskatalog vorgelegt, der zu diesem Zeitpunkt erfüllbar schien.
  4. Ein Argepartnern, die AEKS, hatte schon Ende 2014 für 5500 € den Vogelwegzug beobachten lassen, um möglichst frühzeitig festzustellen, ob die Weiterverfolgung des Projektes sinnvoll war. Vom Frühjahr bis Herbst 2015 erfolgten die vorgeschriebenen Naturschutzfachlichen Untersuchungen durch ein Fachbüro. Außerdem wurde der Flächennutzungsplan mit der VG abgestimmt unter Berücksichtigung von 1250 m Abstand zu den Ortslagen. Eingehalten wurde auch ein Abstand von 625 m zu einer Jagdhütte und weiteren Einzelgehöften. Abklärt wurden die möglichen Einspeispunkte für den erzeugten Strom und die einzuhaltenden Abstände zu mehreren Richtfunkstrecken.
    Mit Mitgliedern der zu beteiligenden Verbände fand am 14.7.2015 ein Gespräch statt, bei dem die Planungsabsicht dargestellt und eine Zusammenarbeit angeboten wurde. Leider hatten die jeweiligen Vorsitzenden von NABU , GNOR und BUND eine Teilnahme abgesagt unter Hinweis auf ihre bisherigen negativen Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan der VG. Diese Stellungnahmen beginnen zunächst alle mit dem Bekenntnis zum Klimaschutz, enthalten dann bei 2 Verbänden allgemeine Hinweise z.B . über die Greifvogelentwicklung in Nordamerika ( 10 Seiten) und bauen dann viele Hindernisse auf, die die Planung verhindern sollen . Mehrere Schreiben der Arge an die Verbände mit der Bitte um Unterstützung und Zusammenarbeit bei so einem wichtigen Bürgerprojekt blieben unbeantwortet. Es wurden auch keine Anfragen bezüglich etwa bekannter Vogelhorste beantwortet. Diese Taktik bietet potentiellen Verhinderern die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt Projekte zu blockieren, mit großem finanziellem Schaden für Investoren.
  5. Am 15.10. 2015 stellte das Fachbüro in der KV einen ersten Zwischenbericht vor. Danach hielt sich der Schwarzstorch nur 2 mal von 75 Beobachtungen im Planungsbereich (250 m) auf . Der Milan war von 85 Beobachtungen 14 mal im Planungsbereich, davon 8 mal in der Höhe von Rotoren. Es wurde ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ festgestellt und es wurden mehrere Ausgleichsmassnahmen vorgeschlagen, wie z.B. der Abbau der seit Jahren im Betrieb befindliche beiden WEA der AEKS. Oder die Unterpflanzung der Rotorflächen plus 50m, sowohl bei der geplanten als auch den alten WEA der AEKS.
    Eingehend auf die Forderung der Verbände, die Waldschnepfe besonders zu beachten, ist das Ergebnis, dass diese im Planungsgebiet balzt. Weil der Balzruf möglicherweise von dem Betriebsgeräusch der WEA überlagert wird, wurde eine Abschaltung der WEA zur Balzzeit erwogen. Die Waldschnepfe ist ein jagdbarer Vogel, wovon 2014 in RLP 121 erlegt wurden . Sollte nach den Forderungen der Verbände die Waldschnepfe durch Abschaltungen besonders geschützt werden, entstehen Ertragsausfälle durch Abschaltung in Höhe von mehreren 10 000 €/a damit der Vogel anschließend geschossen werden kann. Wegen des signifikant erhöhten Tötungsrisikos für den Milan und einer daher möglicherweise notwendigen Ausnahmegenehmigung empfiehlt die KV ein Gespräch mit der dafür zuständigen SGD.
  6. Am 16. 11. 2015 fand auf Initiative der ARGE ein Gespräch mit dem Präsidenten und dem zuständigen Referatsleiter der SGD statt. Diese waren erstaunt über die Reduzierung auf nur noch 2 WEA. Dazu wurde von der ARGE vorgetragen, dass mindestens 10 WEA nicht gebaut werden können, weil ein Schwarzstorch auf dem Flug zu einem seiner 4 wichtigsten Nahrungsbiotope die jetzt ausgeschlossene Fläche tangiert. Dabei findet keine Abwägung statt zwischen der möglichen Beeinträchtigung des Schwarzstorches und der Vermeidung von rd. 1,5 Mio. to CO 2 und anderer Schadstoffe durch den Betrieb von 10 WEA in 25 Jahren; mehr dazu unter Pkt. 14. Von der SGD wurde für die 48. KW in Absprache mit der KV eine kurzfristige Entscheidung zugesagt. Bedingt durch einen Personalwechsel in der SGD kam der Termin nach mehrmaligem Bitten erst am 11.1.2016 zustande.
  7. Am 2.12. 2015 übersandte das Fachbüro Pläne der Gemarkungen Gehlert, Steinebach, Dreifelden und Linden mit der Eintragung von sog . Suchräumen für eine Staffelmahd. In 2 Gemarkungen sollten je 20 ha bereitgestellt werden, die während der Brut –und Aufzuchtzeit des Milans im 4 tägigen Abstand im Wechsel auf einer fußballfeldgroßen Fläche gemäht und das Mähgut abtransportiert werden soll. Damit soll dem Milan ein Ersatz für die durch in 5. dargestellte Unterpflanzung geboten, und er soll von den WEA weggelockt werden. Das Fachbüro hat sich mit einem Kollegen, der örtlich mit den Problemen des Naturschutzes vertraut ist abgestimmt, dass dieser bei der Flächenauswahl und der späteren Realisierung mitwirkt. Der Fachkollege hält den Ansatz allerdings für nicht hilfreich, weil zusätzliche Milane die WEA überfliegen und die Grünlandflächen jetzt schon im Wechsel gemäht werden . Weil dies so von einem Mitarbeiter des Fachbüros mitgeteilt wurde und dieser die Forderung nach 20 ha je Gemarkung für überzogen hielt, wurde zunächst nicht mit Landwirten verhandelt. Dagegen wurden für die Unterpflanzungen mit den betroffenen 5 Eigentümern Vereinbarungen für einen Flächenankauf in Höhe von rd. 40 000 € getroffen.
  8. Am 2. 12. 2015 teilte das Fachbüro mit, dass der im ganzen bis dahin laufenden Verfahren vorgesehene Standort auf dem Wiesengrundstück der Gemeinde Lochum, ausscheidet. Dieses ist Teil eines ca. 45 ha großen Biotops, der überwiegend als Mähwiese dient. Weil aber diese Wiese in den letzten Jahren nicht gemäht, sondern nur abgeweidet wurde, handelt es sich um eine „strukturreiche Grünlandfläche, die zur Verbuschung neigt“. Wegen einer Richtfunkstrecke verbleibt nur die private, angrenzende ( gemähte ) Wiesenfläche als möglicher Standort. Ein Ankauf ist in Aussicht gestellt. Weil der Standort jetzt aber sehr nahe an 5 vorhandenen WEA liegt, gibt es erhebliche Ertragseinbußen und Probleme wegen Verwirbelungen, die den WEA schaden können. Die Pacht soll aber nicht gemindert werden, sie sollte an die Gemeinden wegen der Beeinträchtigung der Gemarkung gezahlt werden.
  9. Am 11.1.2016 gab es den lange versprochenen Termin bei der KV an der die SGD, die EAM, die VG, das Fachbüro und AEKS teilnahmen. Hauptziel war es abzuklären, ob wegen des „ signifikant erhöhten Tödungsrisikos“ für den Milan eine Ausnahmegenehmigung durch die SGD erteilt werden kann. Die Frage, was ein „signifikant erhöhtes Tödungsrisiko“ konkret bedeutet, konnte nicht genau beantwortet werden. Die Deutung liegt offensichtlich im Ermessen des Fachbüros als Gutachter.
    Das Fachbüro trug die unter 5. und 7. dargestellten Ausgleichsmaßnahmen vor. Die SGD erklärte, dass dann , wenn nachgewiesen wird, dass durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen das Tödungsrisikos nicht mehr erhöht ist, eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr erforderlich ist. Die SGD habe eine solche auch noch nie erteilt. Besonders verwiesen wurde auf die strenge Rechtsprechung zu WEA in einem Natura 2000 Gebiet, was auf die WEA Gehlert zutrifft. Das von AEKS vorgebrachte Argument, dass es sich um ein Bürgerprojekt mit den unter 1. Genannten vielen Beteiligten handele blieb als nicht genehmigungsrelevant unbeachtet. Genau so der Einwand, dass es nach Rechtslage notwendig sei das Tötungsrisiko zu minimieren, z.B. durch Unterpflanzung. Es sei aber nicht notwendig für den dadurch bedingten Flächenwegfall neue Nahrungsflächen zu schaffen. Auch der Hinweis, dass nach neuesten Untersuchungen der Milan bei der vorgesehenen Rotorhöhe von 90 bis 100 m (bis Unterkante )sich im Rotorbereich nur noch zu 4 bis 10% aufhält, also unterhalb der Rotoren jagt, blieb unbeachtet. Der von AEKS gemachte Vorschlag, den Milan durch sog. Luderplätze, auf denen Aas angeboten wird um den Milan von den WEA wegzulocken, ist nach Aussage der Fachleute nur eine Ausnahmelösung und ersetzt nicht die geforderte Staffelmahd.
    Aus allen Äußerungen ergibt sich der Eindruck, dass die Genehmigungsbehörden im Hinblick auf die von den Verbänden angekündigten Klagen keinerlei Risiko eingehen kann. Die volle Verantwortung wird auf die Gutachten des Fachbüros verlagert, die Forderungen sind entsprechend hoch. Die Forderung nach Flächen für die Staffelmahd werden vom Fachbüro auf je 5 ha pro Gemarkung gesenkt. Das Fachbüro erklärt, dass es Kontakt mit dem örtlichen Kollegen aufnimmt, damit dieser bei der Staffelmahd mitwirkt. Ihm wurden am 12. 1. 2016 von AEKS und dem Fachbüro die notwendigen Pläne übersandt mit der Bitte um Mitwirkung. Am 22. 1. 2016 wurden Pläne mit geeigneten Flächen zurückgesandt. Alle Flächen liegen in Privathand, so dass die Gemeinden keinen Einfluss haben.
  10. Am 18.1. 2016 wurden die Gemeinden Gehlert und Steinebach gebeten mit den Landwirten Gespräche zu führen über die Staffelmahd ohne Unterstützung durch örtliche Fachleute. Diese Gespräche haben mit Unterstützung der Bürgermeister stattgefunden. Die betroffenen Landwirte sind bereit. Es entstehen allerdings Kosten von rd 20 000 €/a, die sich in 25 Jahren Betriebszeit zu 1/ 2 Mio.€ aufsummieren. Das steht natürlich in keinem Verhältnis zu dem angeblichen Bedürfnis für den Milan in der ohnehin für ihn optimalen Landschaft noch weitere Nahrungsflächen zu schaffen.
    Nachdem die KV am 18. 1. 2016 mitteilte, dass ein Ankauf der Flächen für die Unterpflanzung wegen des Vorkaufsrechtes der Landwirtschaft nicht ohne weiteres möglich ist, wurde um eine Regelung über Grundbucheintragung verhandelt. Auch dies scheint z. Zt. möglich mit Kosten von rd. 45 000 €.
  11. Am 19.1. 2015 ruft EAM an, dass sie jetzt schon erhebliche Mittel investiert hat und dass weiterhin einige 100 000 € investiert werden müssen u.a. für Gutachten, die Erstellung der Genehmigungsunterlagen usw.. Weil EAM das Risiko sieht, dass sie eine Genehmigung nach dem 31.12.2016,- wegen des drohenden Ausschreibungsverfahren der Bundesregierung- , nicht mehr an die ARGE verkaufen kann, erwartet sie, dass die ARGE die Genehmigung auf jeden Fall abkaufen wird. Damit verlagert sich ein hohes finanzielles Risiko (ca. 400 000 € ) auf die ARGE, das sie nicht leisten kann.
  12. Am 26.1. teilt EAM mit, dass die Geschäftsführung wegen der vielen Unwägbarkeiten , insbesondere durch den Naturschutz, das Projekt endgültig aufgibt. EAM ist allerdings bereit, das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen an Interessierte zu noch auszuhandelnden Bedingungen weiterzugeben. Dies wurde 2 Windkraftherstellern mitgeteilt. Dabei wurde erklärt, dass die ARGE bereit ist Firmen zu unterstützen, soweit dadurch der ARGE keine erheblichen Kosten entstehen. Die ARGE wird auch installierte Windräder übernehmen, soweit das wirtschaftlich vertretbar ist und wird dann versuchen möglichst viele Bürger zu beteiligen. Inzwischen haben beide Windkrafthersteller abgesagt, das Risiko ist im Hinblick auf die Probleme und die anstehende Änderung des EEG zu hoch. Das gilt auch für die ARGE.
  13. Weiter Risiken bei Fortführung der Planung, sowie dem späteren Bau und Betrieb für die beteiligten Bürger und deren eingesetztes Geld :
    1. Im weiteren Verfahren tauchen, z.B. in der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weitere Hindernisse auf, die die jetzt schon außerplanmäßigen Kosten in Höhe von rd. 650 000 € weiter erhöhen.
    2. Es kommt, wie in anderen Fällen auch, zu Abschaltzeiten für Fledermaus, Waldschnepfe, Vogelzug usw. mit entsprechenden Ertragseinbußen.
    3. Wegen der Nähe der WEA Gehlert zu einer Wasserschutzzone II und deren Lage im Natura 2000 Gebiet wird diese nicht genehmigt, oder die WEA Lochum wird wegen des Milans nicht genehmigt; dann entfallen alle Untersuchungs-und andere Kosten in Höhe von ca. 400 000€ nur auf eine WEA. Diese wird unwirtschaftlich. Hinzu kommt ein teurer Stromanschluss bis Steinebach für nur eine WEA und die Tatsache, dass für die Errichtung nur einer WEA von den Herstellern höhere Preise verlangt werden.
    4. Die Genehmigung wird vor Ende 2016 u.a. wegen Klagen der Verbände, des Besitzers der Jagdhütte oder des Betreibers der vorhandenen 5 WEA, nicht rechtskräftig, dann wird nach den Plänen der Bundesregierung die Ausschreibung für die Lieferung von Windstrom greifen, in der die ARGE keine Chance hat.
    5. Ein ganz großes Risiko ergibt sich, wenn z.B. nach Genehmigung in der Bauphase ein Milan mit dem Bau eines Horstes beginnt oder ein Vogel erscheint, der bisher im Planbereich nicht bekannt war. Dann wurden die Bauarbeiten in vergleichbaren Fällen auf Gerichtsbeschluss für längere Zeit oder ganz eingestellt, mit enormen wirtschaftlichen Schäden, die u.U. zum Ruin führen.
    6. Ein weiteres großes Risiko ist die Tatsache, dass die Windgeschwindigkeit in den letzten Jahren abgenommen hat. Das ist nach Aussage von Metreologen auf die durch den Klimawandel ausgelöste Verschiebung der globalen Windströmungen in Richtung Norden zurückzuführen.
      Bei einem wirtschaftlich jetzt schon nicht optimalem Standort, sind außerplanmäßige Ausgaben für die aufgeführten Naturschutzauflagen (einschließlich der Staffelmahd) in enormer Höhe daher nicht mehr zu vertreten.
  14. Unter den geschilderten Bedingungen kann man keiner Bürgerenergiegesellschaft zur Windkraft raten und auch die Kommunen sollten sehr vorsichtig mit ihrem Engagement sein. Der Fall ist leider auch nicht einmalig. Was geschieht, wenn man alle Naturschutzprobleme berücksichtigt, zeigt z.B. der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein –Westerwald. Statt der geforderten 2 % Landesfläche stehen nach Abzug der schon bebauten und wegen Windmangel ungeeigneten Flächen nur 0,2 % zur Verfügung. Dass ausreichende Flächen für die lt. BUND in RLP noch benötigten 1000 WEA ohne Eingriffe, z.B. in Natura 2000 Flächen, nicht zur Verfügung stehen, zeigen auch Karten des zuständigen Ministeriums.
    In den Genehmigungsverfahren besteht eine große Rechtsunsicherheit, weil das Bundesverwaltungsgericht ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko einer tatsächlichen verbotenen Tötung im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz gleichsetzt und dabei den Begriff signifikant nicht definiert. Es überlässt diese Auslegung den Gutachtern oder Genehmigungsbehörden.
    In § 1 erklärt das Bundesnaturschutzgesetz :“ Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung , insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu“ . Das wird aber in den folgenden Texten nicht konkretisiert oder sogar verhindert.
    Die Windenergie ist nach massiver Energieeinsparung nach Ansicht aller Beteiligten die Hauptsäule der Energiewende. Die Arge hat bisher 7 WEA ans Netz gebracht und beim Zustandekommen von 12 weiteren mitgewirkt. Ihre Bemühungen um 6 Windräder auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Stegskopf sind schon am Widerstand der Naturschützer gescheitert. Dort hätten die Pachteinnahmen von etwa 1/2 Mio. € im Jahr zu einer Weiterentwicklung und Bewahrung der vielfältigen Naturlandschaft dienen können, die jetzt verbuscht. Für die Akteure im Klimaschutz ist es offensichtlich, dass die Energiewende bei den jetzigen Rahmenbedingungen nicht realisierbar ist.
  15. Was wäre aus Sicht der Klimaschützer außer massivem Energiesparen nötig ?
    1. Es müsste im Bundesnaturschutzgesetz eindeutig geregelt werden, dass auf Standorten mit z.B. mehr als 6,2 bis 6, 5 m/s Windgeschwindigkeit die Windkraft ( fast) immer Vorrang hat. Damit wird die Zahl der notwendigen WEA verringert, was Natur , Mensch und Landschaft schont.
    2. Bei einfacheren Genehmigungsverfahren könnten pro WEA im Schnitt 150 000 €/ WEA an Gutachten und anderen Kosten eingespart werden. Bei 1000 WEA sind das 150 Mio. €, die in einen Fond o.ä. fließen könnten. Dieses Geld in gute und nötige Naturschutzprojekte einzusetzen, würde der Natur viel mehr nützen als die derzeitigen „Beschäftigungsprogramme“ für Biologen und Juristen.
    3. Die Naturschutzverbände haben bisher, außer Demonstrationen, fast nichts Positives zum Ausbau der Windenergie beigetragen. Akteure in der Windkraft haben sich jetzt schon zusammengeschlossen, um z.B. gegen die Verhinderungspraktiken des NABU vorzugehen. Wenn seitens fast aller Verbände nichts Positives zur Problematik beigetragen wird, erhebt sich die Frage, ob Sie überhaupt noch beteiligt werden sollten. Und wenn man beobachtet, wie weitere neue, eindeutig als Windkraftgegner erkennbare Verbände um Anerkennung und Klagerecht kämpfen, kann man dem Gesetzgeber nur raten den Verbänden auf dem Gebiet der Windkraft das Klagerecht zumindest einzuschränken.
    4. Die anstehende Ausschreibung von Windstrom bedeutet natürlich das Ende der Bürgerwindkraft. Sie kann allerdings eine große Chance für den Ausbau der Windenergie sein, denn : Es ist nicht zu erwarten, dass die Großinvestoren sich mit den derzeitigen Rahmenbedingungen abfinden. Sie werden ihre Lobbymacht dazu einsetzen, dass die beschriebenen „ Zustände“ geändert werden, z.B. so wie in a) bis e) beschrieben. Für den Klimaschutz und die folgenden Generationen ist zu hoffen, dass es so kommt.
  16. Man kann die Beschlüsse von Paris nur begrüßen. Es müssen aber alle Akteure, auch die Verbände und nicht nur die Politik oder die Wirtschaft mitwirken, dass sie auch realisiert werden. Es ist Heuchelei, wenn auf Demos der Umstieg auf Erneuerbare lautstark gefordert und dieser dann vor Ort verhindert wird. Und, haben die Verbände mit ihrer Ortskenntnis schon einmal aufgezeigt, wo konkret ausreichend windhöffige Standorte sind ?

    Unsere Enkel werden später nicht fragen, ob wir Milan und Schwarzstorch nicht gestört haben, sondern warum nicht alles versucht wurde, um den Klimawandel, mit allen jetzt schon sichtbaren Folgen, zu verhindern.

    Unter den derzeitigen Bedingungen kann Windenergie in Bürgerhand leider keinen Beitrag dazu leisten, wir können keine neuen Projekte mehr angehen.